RUNTS Registrierung und Einreichung

Das RUNTS (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore) ist ein Instrument, das mit der Reform des Dritten Sektors 2017 eingeführt wurde. Es trat offiziell Ende 2021 in Kraft und soll den gemeinnützigen Sektor vereinheitlichen und für mehr Klarheit sorgen. Das RUNTS macht wichtige Informationen über jede eingetragene Einrichtung, wie Jahresberichte oder Jahresabschlüsse, sowie die Sozialbilanz, wenn es sich um eine große Vereinigung handelt, an einem einzigen digitalen Ort verfügbar. Das Register ist öffentlich und für alle telematisch zugänglich.

Die Eintragung in RUNTS ist für ONLUSes obligatorisch, unter Androhung des Verlusts der während ihres Verbleibs im Register der ONLUSes angesammelten Vermögenswerte und deren Übertragung auf ein anderes ETS. Für alle ETS, die keine ONLUS sind, ist die Eintragung in RUNTS jedoch fakultativ, wird aber dringend empfohlen, um weiterhin in den Genuss der wirtschaftlichen Vorteile und Vergünstigungen zu kommen, die ab dem Inkrafttreten von RUNTS nur noch den Mitgliedern vorbehalten sind. VOs (freiwillige Organisationen) und APSs (Vereinigungen zur sozialen Förderung) werden automatisch in das RUNTS überführt, allerdings nicht ohne einige Schwierigkeiten.

Zu den Vorteilen der RUNTS-Mitgliedschaft gehören eine größere Transparenz und ein größeres Vertrauen in die ETS, da Institutionen, Bürger und Unternehmen die Einzelheiten jeder Organisation des Dritten Sektors kennen. Einrichtungen, die bei RUNTS registriert sind, werden weiterhin von Steuervorteilen und -erleichterungen profitieren, wie z. B. der 5-Promille-Regelung, dem Zugang zu nationalen und regionalen Fonds, dem Sozialbonus, dem Sozialkredit, den Solidaritätsanleihen und den Pauschalregelungen. Organisationen, die nicht im RUNTS registriert sind, werden dagegen mit mehr Einschränkungen und Schwierigkeiten konfrontiert sein, unter anderem mit einem eingeschränkten Zugang zu Steuerbefreiungs- oder -erleichterungsregelungen und größeren Schwierigkeiten beim Zugang zu Zuschüssen oder in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung.

Verpassen Sie also nicht diese Gelegenheit.

 

VOs, APSs und ETSs müssen ihre Jahresabschlüsse bis zum 30. Juni einreichen

Im Vorgriff auf den 30. Juni werden die im RUNTS (Einheitliches Register des Dritten Sektors) eingetragenen VOs, APSs und ETSs daran erinnert, ihre Kassenabrechnungen gemäß Modell D einzureichen. Modell D gilt für Organisationen des Dritten Sektors mit einem Budget von weniger als 220.000,00 €.

Im Gegensatz dazu müssen Einrichtungen mit einem höheren Budget einen Kompetenzhaushalt mit den Formularen A und B sowie einen Tätigkeitsbericht erstellen.

In jedem Fall ist das Verfahren für die Einreichung im Folgenden dargelegt:

sich über die Spid des gesetzlichen Vertreters unter folgendem Link in die Plattform einloggen:

https://servizi.lavoro.gov.it/Public/login?retUrl=https://servizi.lavoro.gov.it/&App=ServiziHome

Nach dem Einloggen in die Plattform müssen das Bezugsjahr und der Anmelder angegeben werden (wählen Sie den Eintrag, der zur Einreichung berechtigt);

Auf der nächsten Seite:
- wählen Sie Anhang hinzufügen;
- bei den Anhängen wählen Sie den Punkt Jahresabschluss, um den Jahresabschluss einzugeben;
- wählen Sie dann den Punkt Protokoll, um das Genehmigungsprotokoll einzugeben (PDF/A und nicht mehr als 8 Megabyte);
- nach Eingabe der Daten und Hochladen der Dateien können Sie die Liste herunterladen, die vom Präsidenten im P7m cades-Modus digital unterzeichnet werden muss (ändern Sie den Dateinamen auf keinen Fall);
- letzter Vorgang: Senden, um das Verfahren abzuschließen.

Die Vereine, die Mitglied der AICS Bozen sind, können sich bei Problemen gerne an uns wenden.

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